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ATTESTURA

Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für die Website www.attestura.de gemäß § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3 BFSG, EN 301 549 (WCAG 2.2, Stufe AA).

Dokument-Nr. ATT-IN-PZ-001 · Version 1.3 · Stand 06.10.2026

1 Geltungsbereich und rechtliche Grundlage

Attestura verpflichtet sich, die Website www.attestura.de barrierefrei im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) zu gestalten. Diese Erklärung wird gemäß § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3 BFSG abgegeben. Ergänzend orientiert sich Attestura an der harmonisierten Norm EN 301 549 und den darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie – als anerkannter fachlicher Maßstab – an der BITV 2.0.

Als Zertifizierungsstelle informiert Attestura über die Website über ihre Zertifizierungsprogramme und stellt die Antragsunterlagen bereit; Antragstellung, Terminvereinbarung, Vertragsschluss und Zertifikatsausgabe erfolgen im Fernabsatz per E-Mail. Diese Verträge mit Verbraucher*innen fallen unter die E-Commerce-Dienstleistungen nach § 1 Abs. 3 BFSG i. V. m. Anlage 1 Teil III Nr. 6 BFSG, sodass die Website in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Eine eigene laufend gepflegte Barrierefreiheitserklärung ist in dieser Branche gängige und erwartete Praxis. Attestura folgt diesem Standard von Beginn an.

2 Beschreibung der Dienstleistung

Über www.attestura.de können sich Interessierte über die Zertifizierungsverfahren informieren und die Antragsunterlagen abrufen. Antrag, Nachweise und Terminvereinbarung werden per E-Mail an antrag@attestura.de abgewickelt. Informationen, Formulare und zentrale Funktionen werden in klarer, verständlicher Sprache auf Deutsch bereitgestellt.

3 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung wird bereits im Zuge der Konzeption der künftigen Website erstellt, um Barrierefreiheit von Anfang an in Gestaltung, Technik und Redaktion zu verankern („Accessibility by Design“). Attestura hat sich zum Ziel gesetzt, die Website ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung weitestgehend mit EN 301 549 (WCAG 2.2, Stufe AA) in Einklang zu sein. Der endgültige Erfüllungsgrad ist durch eine Selbstbewertung vor Veröffentlichung festgestellt und in dieser Erklärung wie folgt ausgewiesen (Stand: 06.10.2026):

Vollständig vereinbarnicht erfüllt.
Teilweise vereinbarerfüllt; verbleibende Ausnahmen siehe Ziffer 4.
PrüfmethodeKombination aus automatisierter Prüfung, manueller Prüfung und Test mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader, Tastaturbedienung).

4 Nicht barrierefreie Inhalte

Für folgende Inhaltskategorien sind – je nach technischer Umsetzung und Drittanbietern – Einschränkungen möglich. Sie werden bis zur vollständigen Konformität gekennzeichnet und auf Anfrage in barrierefreier Alternativform bereitgestellt:

  • Zertifikats- und Urkunden-PDFs im gestalterischen Urkundenlayout (Serifenschrift, Prüfsiegel-Grafik) – Inhalte werden auf Anfrage in barrierefrei zugänglicher Textform zur Verfügung gestellt.
  • Ältere, vor dem Livegang veröffentlichte Dokumente sowie Archivinhalte, sofern deren nachträgliche Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 17 BFSG darstellen würde.

Sollten nach Livegang weitere Barrieren festgestellt werden, ergänzt Attestura diese Liste unverzüglich um konkrete Fundstellen und geplante Abhilfemaßnahmen mit Zeitrahmen.

5 Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Erstellt am15. September 2026
GrundlageSelbstbewertung im Rahmen der Website-Konzeption.
Turnus der Überprüfungmindestens jährlich sowie bei wesentlichen inhaltlichen oder technischen Änderungen der Website.

6 Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Bemerkungen zur Barrierefreiheit der Website sowie Hinweise auf bestehende Barrieren nimmt Attestura gerne entgegen und beantwortet Anfragen innerhalb angemessener Frist:

AnbieterAttestura GmbH
GeschäftsführerMarcus Sonnek
AnschriftKohlerbachstraße 54, 83435 Bad Reichenhall
E-Mailbarrierefreiheit@attestura.de

7 Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren

Ist Attestura nach einer Rückmeldung nicht oder nicht zufriedenstellend auf ein Anliegen eingegangen, kann die Schlichtungsstelle BGG gemäß § 16 BGG angerufen werden, um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen (kostenfreies, niedrigschwelliges Verfahren).

SchlichtungsstelleSchlichtungsstelle BGG · www.schlichtungsstelle-bgg.de
MarktüberwachungMarktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Anschrift MLBFc/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Kontakt MLBFTel. +49 391 567 6970 · E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

8 Anbieterkennzeichnung

Verbraucherinformation gemäß Art. 246 EGBGB: Attestura GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Marcus Sonnek, Kohlerbachstraße 54, 83435 Bad Reichenhall, Deutschland.