Rechtliches
Erklärung zur Unparteilichkeit
Grundsatzerklärung der Attestura GmbH als Zertifizierungsstelle.
Dokument-Nr. ATT-IN-PZ-004 · Version 1.1 · Stand 22.09.2026
§ 1 Grundsatzerklärung der Geschäftsführung
- Die Geschäftsführung der Attestura GmbH bekennt sich dazu, dass Unparteilichkeit die Grundlage jeder glaubwürdigen Zertifizierungstätigkeit ist. Zertifizierungsentscheidungen werden ausschließlich auf Grundlage objektiver, im jeweiligen Zertifizierungsprogramm festgelegter Kriterien getroffen – frei von kommerziellem, finanziellem oder sonstigem unzulässigem Druck.
- Diese Erklärung gilt für alle Ebenen der Organisation, einschließlich Geschäftsführung, Personal, externer Prüfer*innen und Gutachter*innen, Ausschussmitglieder, Subunternehmender und eingesetzter IT-Dienstleister.
§ 2 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
- Die Attestura GmbH mit Sitz in Bad Reichenhall, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 35593, ist ausschließlich als Zertifizierungsstelle tätig. Sie bietet Antragstellenden weder Beratung noch Schulungs- oder Prüfungsvorbereitung an, soweit dies die Unparteilichkeit der Zertifizierungsentscheidung gefährden könnte.
- Personal und Prüfer*innen, die an der Schulung oder Vorbereitung einer zu zertifizierenden Person beteiligt waren, wirken an der betreffenden Zertifizierungsentscheidung nicht mit.
§ 3 Identifikation und Steuerung von Risiken für die Unparteilichkeit
- Attestura identifiziert fortlaufend Risiken für ihre Unparteilichkeit und bewertet diese mindestens jährlich. Risiken können sich insbesondere ergeben aus
- Eigentums-, Kontroll- oder wirtschaftlichen Beziehungen zu zertifizierten oder antragstellenden Personen und Organisationen,
- Tätigkeiten verbundener Unternehmen, die Beratung, Schulung oder Prüfungsvorbereitung anbieten,
- persönlichen oder finanziellen Beziehungen von Personal, Prüfer*innen, Gutachter*innen oder Ausschussmitgliedern zu Antragstellenden oder zu zertifizierenden Personen und Organisationen.
- Erkannte Risiken werden durch geeignete Maßnahmen – insbesondere Offenlegungspflichten, Rotationsprinzipien und den Ausschluss betroffener Personen von der jeweiligen Entscheidung – auf ein vertretbares Maß reduziert.
§ 4 Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit
- Attestura unterhält einen Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit gemäß den einschlägigen Anforderungen der jeweils anwendbaren Konformitätsbewertungsnorm, der so besetzt ist, dass kein einzelner Interessenbereich die Entscheidungen dominiert.
- Der Ausschuss berät die Geschäftsführung in Fragen der Unparteilichkeit, prüft Verfahren und Grundsätze auf ihre unparteiische Wirkung und wird bei ungelösten Interessenkonflikten konsultiert.
§ 5 Umgang mit Interessenkonflikten
- Personal, externe Prüfer*innen, Gutachter*innen, Ausschussmitglieder, Subunternehmende und Dienstleister verpflichten sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zur Unparteilichkeit und legen Attestura Umstände offen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten.
- Bei einem offengelegten oder bekannt gewordenen Interessenkonflikt entscheidet Attestura über den weiteren Einsatz der betroffenen Person in der jeweiligen Angelegenheit.
§ 6 Gleichbehandlung und Zugang zu unseren Leistungen
- Attestura bietet ihre Zertifizierungsleistungen allen Antragstellenden diskriminierungsfrei an – unabhängig von Unternehmensgröße, Verbandsmitgliedschaft, Anzahl bereits ausgestellter Zertifikate oder sonstigen sachfremden Kriterien.
- Der Zugang zu einem Zertifizierungsprogramm richtet sich ausschließlich nach den im jeweiligen Zertifizierungsprogramm festgelegten fachlichen Voraussetzungen.
§ 7 Trennung von Beschwerde- und Einspruchsverfahren
Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen und Beschwerden werden über ein von der ursprünglichen Entscheidung organisatorisch getrenntes Verfahren bearbeitet, an dem am Ausgangsfall nicht beteiligte Personen mitwirken.
§ 8 Finanzielle und strukturelle Unabhängigkeit
Die Vergütung von Personal, Prüfer*innen und Gutachter*innen ist nicht an das Ergebnis einer Zertifizierungsentscheidung gekoppelt. Zertifizierungsgebühren richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand und nicht nach dem Ausgang der Prüfung.
§ 9 Vertraulichkeit als Grundlage der Unparteilichkeit
Alle im Rahmen der Zertifizierungstätigkeit erlangten Informationen werden vertraulich behandelt. Attestura versteht Vertraulichkeit und Unparteilichkeit als sich gegenseitig bedingende Grundsätze.
§ 10 Überwachung, Überprüfung und Meldung von Bedenken
- Die Wirksamkeit dieser Grundsätze wird von der Geschäftsführung mindestens jährlich sowie anlassbezogen bei Änderungen der Norm oder der Organisationsstruktur überprüft.
- Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen der Unparteilichkeit können jederzeit vertraulich an info@attestura.de gerichtet werden.