Zertifizierungsordnung
Rechte und Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen
Anwenderinformation zum Zertifizierungssystem der Attestura GmbH.
Dokument-Nr. ATT-ZP-INFO-RECHTE-001 · Version 1.6 · Stand 06.10.2026
1. Zweck, Adressatenkreis und Geltungsbereich
Dieses Dokument richtet sich an alle Personen, denen die Attestura GmbH mit Sitz in Bad Reichenhall, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 35593 (nachfolgend „Attestura“ genannt) nach erfolgreicher Prüfung ein gültiges Zertifikat erteilt hat (nachfolgend „Zertifikatsinhaber*innen“), sowie an Antragstellende und Kandidierende, die sich über die mit einer Zertifizierung verbundenen Rechte und Pflichten informieren möchten.
Es fasst programmübergreifend zusammen, welche Rechte Zertifikatsinhaber*innen gegenüber Attestura genießen und welche Pflichten sie im Gegenzug übernehmen. Grundlage sind die DIN EN ISO/IEC 17024:2026 „Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren“ sowie das darauf aufbauende Regelwerk der Attestura: Teil A – Allgemeiner Rahmen des Zertifizierungssystems, die Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO), die Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen (AZB), der Zertifizierungsvertrag sowie das jeweilige programmspezifische Zertifizierungsprogramm (Teil B).
Hinweis zur Verbindlichkeit
Dieses Dokument ist eine allgemeinverständliche, eigenständige Zusammenfassung ohne eigenen Regelungsanspruch. Rechtsverbindlich sind die aufgeführten Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gilt die dort festgelegte Rangfolge.
Programmspezifische Ergänzungen oder Abweichungen – etwa besondere Sorgfaltspflichten, Fortbildungsumfänge oder Gebühren – sind stets dem jeweiligen Teil B des gewählten Zertifizierungsprogramms zu entnehmen und werden dort abschließend geregelt.
2. Ihre Rechte als Zertifikatsinhaber*in
Attestura gestaltet den Zertifizierungsprozess so, dass Zertifikatsinhaber*innen ihm mit Vertrauen begegnen können. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte.
2.1 Unparteiliche und faire Behandlung
Attestura handelt Ihnen gegenüber unparteiisch. Die Zertifizierung wird nicht aus unangemessenen finanziellen oder sonstigen Gründen eingeschränkt. Es werden keine Verfahren angewendet, die Sie unfair behindern oder Ihnen den Zugang verwehren. Ein Ausschuss zur Sicherstellung der Unparteilichkeit überwacht die Einhaltung dieser Grundsätze.
2.2 Transparenz über Verfahren, Anforderungen und Preise
Sie haben Anspruch auf eine öffentlich zugängliche Übersicht über den Zertifizierungsprozess, die mindestens die Zertifizierungsanforderungen und deren Geltungsbereich, den Ablauf der Begutachtung, die geltenden Preise sowie Ihre Rechte und Pflichten als Antragstellende bzw. zertifizierte Person umfasst. Informationen und Werbung von Attestura sind stets zutreffend und nicht irreführend.
2.3 Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Daten
Alle im Zertifizierungsprozess erhaltenen Informationen über Sie werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre schriftliche Genehmigung an Unbefugte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Ist Attestura zu einer Offenlegung gesetzlich verpflichtet, werden Sie hierüber informiert, soweit zulässig.
2.4 Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse (Nachteilsausgleich)
Bereits mit dem Antrag werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, besondere Bedürfnisse anzumelden – etwa aufgrund einer Behinderung, einer vergleichbaren Beeinträchtigung oder aus sprachlichen Gründen. Soweit vertretbar und ohne dass die Gültigkeit und Fairness der Begutachtung beeinträchtigt wird, werden Ihre Bedürfnisse berücksichtigt, zum Beispiel durch Zeitzuschläge, geeignete Hilfsmittel oder eine veränderte Darbietungsform der Prüfungsaufgaben. Die Kompetenzanforderungen selbst werden dadurch nicht verändert.
2.5 Nachvollziehbare Begründung und Akteneinsicht
Jede Prüfungs- und Zertifizierungsentscheidung wird Ihnen nachvollziehbar begründet mitgeteilt. Im Rahmen eines Einspruchs können Sie Einsicht in Ihre eigenen Prüfungsunterlagen verlangen. Ein Anspruch auf Einsicht in die Bewertung anderer Kandidat*innen besteht nicht.
2.6 Einspruch und Beschwerde
- Einspruch: Gegen eine konkrete Zertifizierungsentscheidung können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform Einspruch einlegen. Die erstmalige Bearbeitung ist für Sie kostenfrei. Sie werden über den Fortgang und das Ergebnis informiert. Die Bearbeitung erfolgt durch Personal, das an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war.
- Beschwerde: Über die konkrete Entscheidung hinausgehende Unzufriedenheit mit Tätigkeiten von Attestura oder einer zertifizierten Person können Sie jederzeit als Beschwerde einreichen. Auch hier gilt: kostenfreie Erstbearbeitung, faire und gleichberechtigte Behandlung sowie eine förmliche Mitteilung des Ergebnisses.
2.7 Rechtliches Gehör vor Sanktionen
Bevor Attestura eine Ermahnung ausspricht oder Ihr Zertifikat aussetzt oder entzieht, erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme (rechtliches Gehör). Jede Sanktionsentscheidung wird schriftlich begründet und ist mit einem Einspruch anfechtbar.
2.8 Vereinfachte Re-Zertifizierung
Erfüllen Sie die programmspezifischen Voraussetzungen fortlaufend, erfolgt Ihre Re-Zertifizierung in einem gegenüber der Erstzertifizierung vereinfachten Verfahren auf Basis einer Dokumentenprüfung. Eine vollständige erneute Prüfung ist nur bei begründeten Zweifeln an der fortbestehenden Kompetenz erforderlich.
2.9 Digitale Verifizierung und Einwilligung
Über die Mindestanforderungen der Norm hinaus erhält Ihr Zertifikat bei Attestura einen individuellen Verifizierungscode, über den interessierte Kreise Ihren Zertifizierungsstatus per Mail über verify@attestura.de erfragen können. Diese Informationsweitergabe erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung (Einwilligungserklärung), die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
3. Ihre Pflichten als Zertifikatsinhaber*in
Im Gegenzug zu den vorstehenden Rechten übernehmen Sie mit Erteilung des Zertifikats die folgenden Pflichten. Sie ergeben sich aus dem allgemeinen Verhaltenskodex (Teil A, Kapitel A11) sowie den Vereinbarungen zur Zeichen- und Zertifikatsnutzung. Programmspezifische Ergänzungen finden Sie im jeweiligen Teil B.
3.1 Gewissenhafte und unabhängige Berufsausübung
- Sie führen Ihre zertifizierte Tätigkeit mit der Sorgfalt einer ordentlichen sachverständigen Person aus, halten den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ein und dokumentieren Ihre Arbeit nachvollziehbar.
- Sie üben Ihre Tätigkeit unabhängig von Auftragsvolumen, Ergebniswünschen Dritter oder sonstigen sachfremden Einflüssen aus und vermeiden bereits den Anschein der Befangenheit. Mögliche Interessenkonflikte legen Sie offen.
- Sie tragen die volle fachliche Verantwortung für Ihre Tätigkeit und halten – soweit für Ihr Fachgebiet üblich – eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung vor.
3.2 Verschwiegenheit und Datenschutz
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit erlangte Kenntnisse dürfen Sie nicht unbefugt offenlegen oder verwerten. Diese Schweigepflicht besteht über das Ende des jeweiligen Auftrags und über den Ablauf der Zertifizierung hinaus fort. Gesetzliche Anzeige- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
3.3 Fortbildung und Nachweisführung
Sie halten Ihre fachliche Kompetenz durch angemessene, im jeweiligen Teil B konkretisierte Fortbildung aufrecht und führen Aufzeichnungen über Ihre zertifizierungsrelevante Tätigkeit, die Sie auf Anfrage zur Überwachung oder Re-Zertifizierung vorlegen.
3.4 Melde- und Anzeigepflichten
Sie verpflichten sich, Attestura unverzüglich über Umstände zu informieren, die Ihre Fähigkeit zur weiteren Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen beeinträchtigen können, insbesondere:
- Änderung Ihrer Kontaktdaten (z. B. Adresse),
- Verlust von Zertifikat, Zertifizierungsausweis oder Zeichen,
- strafrechtliche Ermittlungen oder rechtskräftige Verurteilungen im Zusammenhang mit der zertifizierten Tätigkeit.
3.5 Ordnungsgemäße Nutzung von Zertifikat, Zeichen und Titel
Mit Erteilung Ihres Zertifikats verpflichten Sie sich vertraglich, insbesondere:
- die Zertifizierung nur innerhalb des erteilten Geltungsbereichs geltend zu machen,
- die Zertifizierung nicht in einer Attestura schädigenden oder irreführenden Weise zu nutzen,
- Zertifizierungszeichen und Logo unverändert zu verwenden – keine Verzerrung, Drehung oder farbliche Abwandlung, unter Einhaltung von Mindestgröße und Schutzraum gemäß den Corporate-Design-Vorgaben von Attestura,
- bei Aussetzung oder Entzug jeden Hinweis auf die Zertifizierung zu unterlassen und alle Zertifikatsunterlagen zurückzugeben.
Das Nutzungsrecht endet automatisch mit Ablauf, Aussetzung oder Entzug des Zertifikats.
3.6 Mitwirkung bei Überwachung, Wiederholungs- und Re-Zertifizierungsprüfungen
Sie wirken an angemessenen, risikobasierten Überwachungsmaßnahmen während der Gültigkeitsdauer mit und stellen die für eine Re-Zertifizierung erforderlichen Nachweise fristgerecht bereit. Für Wiederholungs- und Re-Zertifizierungsprüfungen gelten die in der jeweiligen Preisübersicht (Teil B) festgelegten Gebühren; eine kostenfreie Wiederholung ist mangels abweichender Regelung nicht vorgesehen. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, ohne dass eine Re-Zertifizierung erfolgt ist, ist die Gültigkeit der Zertifizierung in der Zeit bis zu einer erfolgten Re-Zertifizierung ausgesetzt; während dieser Zeit ist jeder Hinweis auf die Zertifizierung zu unterlassen.
3.7 Programmspezifische Zusatzpflichten
Einzelne Zertifizierungsprogramme sehen ergänzende fachspezifische Sorgfaltspflichten vor. Beispielhaft gilt für das Programm „Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung“ die unverzügliche, wahrheitsgemäße Meldung festgestellter Verstöße gegen natur- oder baumschutzrechtliche Auflagen sowie die Offenlegung von Interessenkonflikten bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Beteiligte desselben Vorhabens. Maßgeblich ist stets der Verhaltenskodex des jeweiligen Teil B.
4. Folgen bei Pflichtverletzung
Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex, unrechtmäßiger Nutzung des Zertifizierungszeichens, fehlender Fortbildung, begründeten Beschwerden oder Täuschung im Zertifizierungsverfahren wendet Attestura ein abgestuftes, dokumentiertes Verfahren an:
- Ermahnung: bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen mit Aufforderung zur Abstellung innerhalb einer angemessenen Frist.
- Aussetzung: befristete Einschränkung der Zertifikatsgültigkeit bei fortbestehenden oder schwereren Verstößen. Jede Werbung mit der Zertifizierung ist während dieser Zeit zu unterlassen.
- Entzug: endgültige Rücknahme des Zertifikats bei schwerwiegenden Verstößen, Täuschung oder wenn die Gründe einer Aussetzung nicht fristgerecht behoben wurden. Verbunden mit einer Statusänderung im Verzeichnis auf „Entzogen“ sowie der Rückgabepflicht der Zertifikatsunterlagen.
Vor jeder Sanktion erhalten Sie rechtliches Gehör. Jede Entscheidung wird schriftlich begründet und ist mit einem Einspruch nach Kapitel 2.6 anfechtbar.
5. Kontakt und weitere Informationen
Für Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten, zur Einsicht in die vollständigen Regelwerke oder zur Einleitung eines Einspruchs- oder Beschwerdeverfahrens wenden Sie sich per Mail (info@attestura.de) an die Attestura GmbH. Die vollständigen, rechtsverbindlichen Regelwerke werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.