Personenzertifizierung
Zertifizierte*r Sachverständige*r für Baumstatik, Baumpflege und Baumwertermittlung
Das Zertifizierungsprogramm ist an Fachkräfte gerichtet, die sich als Baumsachverständige qualifizieren wollen. Grundlage ist DIN EN ISO/IEC 17024:2026. Zulassung, Prüfungsinhalte und Preise dieses Zertifizierungsprogramms sind auf dieser Seite dokumentiert.
Grundlage: Zertifizierungsprogramm Teil B · Dokument-Nr. ATT-ZP-SVX-B-001 · Version 1.5 · Stand 06.10.2026
Rahmendaten des Zertifizierungsprogramms
| Normbezug | DIN EN ISO/IEC 17024:2026 |
|---|---|
| Zielgruppe | Erfahrene Fachkräfte der Baumpflege und Baumkontrolle, die sich als Sachverständige auf die gutachterliche Beurteilung der Standsicherheit, des Pflege- und Erhaltungszustands sowie des wirtschaftlichen Werts von Bäumen spezialisieren möchten |
| Prüfungsform | Schriftliche Prüfung (Teil 1a und 1b), zwei schriftliche Gutachten als Hausarbeit (Teil 2), mündliche Prüfung mit Gutachtenverteidigung (Teil 3) |
| Prüfungsdauer | Teil 1a und Teil 1b je 120 Minuten, Teil 3 45 Minuten |
| Gültigkeitsdauer | 3 Jahre ab Datum der Erstzertifizierung |
| Überwachung | Jährlich in den ersten beiden Jahren nach Zertifikatserteilung, jeweils zum Jahrestag: Eigenerklärung zum Fortbestehen der Zulassungsvoraussetzungen, Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweis, Dokumentenprüfung der eingereichten Nachweise durch Attestura. |
| Re-Zertifizierungsfrist | Antrag auf Re-Zertifizierung spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats; danach ist eine vollständige Erstzertifizierung erforderlich. Bis zu einer erfolgten Re-Zertifizierung ist die Gültigkeit der Zertifizierung ausgesetzt. |
| Preise | siehe aktuell gültige Preisübersicht |
Kompetenzanforderungen
Die Zertifizierungsprüfung umfasst die folgenden Kompetenzbereiche nach Teil B des Zertifizierungsprogramms.
Rechtsgrundlagen der Sachverständigentätigkeit
- Stellung und Pflichten des Sachverständigen im Zivil- und Verwaltungsverfahren (insbesondere §§ 402 ff. ZPO)
- Umgang mit Beweisbeschluss und Auftrag
- Befangenheit und Interessenkonflikte, Haftung
- Formale Anforderungen der Sachverständigenordnungen
- Verhaltensregeln bei gerichtlichen Aufträgen und im Ortstermin
- Elektronische Gerichtsakte und qualifizierte Signatur
- Außergerichtliche Streitlösung
- Honorierung von Sachverständigenleistungen
- Zentrale Normen und Regelwerke aus Garten- und Landschaftsbau sowie Hoch- und Tiefbau
- Spannungsfeld Baum und Baustelle
Untersuchungsmethoden
- Zerstörungsfreie und zerstörungsarme Verfahren zur Beurteilung von Bruch- und Standsicherheit (u. a. Bohrwiderstandsmessung, Impulstomographie, Zugversuch, Georadar)
- Dendrochronologie
- Einsatzgrenzen, Auswahl des geeigneten Verfahrens, Interpretation der Messergebnisse und Ableitung fachlicher Schlussfolgerungen
- Einschlägige Regelwerke, insbesondere FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien
Boden- und Schadenskunde
- Bodenkunde
- Schadenskunde einschließlich Schaderreger und holzzersetzender Pilze
- Grundlagen des Baumschutzes und der Umweltbaubegleitung
Baumwertermittlung
- Methoden der Ermittlung von Verkehrs-, Sach- und Wiederbeschaffungswert (insbesondere Sachwertverfahren nach Koch und die einschlägigen FLL-Richtlinien)
- Auswahl des sachgerechten Verfahrens und Begründung der Wertansätze
Gutachtenerstellung und -verteidigung
- Erstellung von Sachverständigengutachten nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Gutachtenerstellung
- Vollständige Bearbeitung der Fragestellung, Dokumentation von Ortstermin, Unterlagen und Methodik
- Strikte Trennung von Befund und Bewertung, nachvollziehbare Herleitung der Schlussfolgerungen
- Kenntlichmachung von Annahmen, Unsicherheiten und Grenzen der angewandten Verfahren
- Mündliche Erläuterung und Verteidigung der Ergebnisse gegenüber fachkundigen Dritten
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie kumulativ:
- der Abschluss als Geprüfte*r Fachagrarwirt*in Baumpflege/Baumsanierung, European Tree Technician, Arborist*in oder eine vergleichbare, einschlägige Qualifikation,
- mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Baumpflege mit Baumkontrolle und
- nachweisbare praktische Erfahrung mit gerätetechnischen Untersuchungsverfahren, z. B. Bohrwiderstand, Tomographie, Zugversuch (der Nachweis erfolgt über Tätigkeitsnachweis, Referenzgutachten oder einschlägige Lehrgangsteilnahme).
Die Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Die Zulassung erfolgt auch bei Nachweis einer gleichwertigen, anderweitig erworbenen Qualifikation und Berufserfahrung. Der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das Antragsformular sowie Arbeitszeugnisse, Qualifikationsnachweise oder gleichwertige Unterlagen zur Berufserfahrung.
Prüfungsaufbau
| Prüfungsteil | Form | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|---|
| Teil 1a | Schriftlich (Multiple-Choice und offene Fragen) | Rechtsgrundlagen der Sachverständigentätigkeit | 120 Minuten |
| Teil 1b | Schriftlich (Multiple-Choice) | Baumfachliche Grundlagen der Sachverständigentätigkeit | 120 Minuten |
| Teil 2 | Zwei schriftliche Gutachten (Hausarbeit) | Zwei vollständige Sachverständigengutachten, jeweils zu einem Fall aus der eigenen Praxis oder einem Prüfungsfall | Abgabe 6 Wochen vor Teil 1 |
| Teil 3 | Mündliche Prüfung (Gutachtenverteidigung / Kolloquium) | Verteidigung der beiden in Teil 2 erstellten Gutachten vor mindestens zwei Prüfer*innen | 45 Minuten, 6 Wochen nach Abgabe von Teil 2 |
Von den beiden Gutachten muss mindestens eines eine Baumwertermittlung enthalten und mindestens eines eine gerätetechnische Untersuchung einschließlich Auswertung.
Es gilt eine Bestehensgrenze von mindestens 70 % je Prüfungsteil. Wird eine Online-beaufsichtigte Prüfung angeboten, können schriftliche Prüfungsteile online durchgeführt werden; praktische Prüfungsteile, insbesondere Begehungen vor Ort, finden ausschließlich in Präsenz statt. Grobe fachliche Fehler im Rahmen von Teil 2 oder Teil 3 (z. B. eine fachlich nicht vertretbare Standsicherheits- oder Werteinschätzung) gelten als K.-o.-Kriterium und führen unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl zum Nichtbestehen des betreffenden Prüfungsteils.
Die Bewertung von Teil 1a erfolgt schematisch (Multiple-Choice, Punktevergabe je Antwort) und nach einem dokumentierten Bewertungsraster (offene Fragen). Teil 1b wird schematisch bewertet. Teil 2 und Teil 3 werden durch mindestens zwei fachkundige Prüfer*innen anhand eines dokumentierten Bewertungsrasters beurteilt. Das Zertifizierungsgremium trifft auf dieser Grundlage die Zertifizierungsentscheidung, unabhängig von der Prüfung und Ausbildung des Kandidierenden.
Wenn Teil 2 der Prüfung in einem Teil nicht bestanden wird, so umfasst die mündliche Prüfung nur den bestandenen Teil in der Gutachtenverteidigung. Bei einer Wiederholungsprüfung ist es auch möglich, die Gutachtenverteidigung in Zusammenhang mit der mündlichen Prüfung im Rahmen eines Online-Termins abzulegen.
Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist innerhalb von 120 Tagen nach Mitteilung der Zertifizierungsentscheidung möglich. Für die Wiederholungsprüfung fällt derselbe Preis an wie für den Erstversuch des jeweiligen Prüfungsteils. Eine kostenfreie oder ermäßigte Wiederholung ist nicht vorgesehen.
Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen
Ergänzend zum allgemeinen Verhaltenskodex gelten für Zertifikatsinhaber*innen dieses Programms folgende fachspezifische Sorgfaltspflichten:
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber Gerichten, Behörden, Versicherungen und allen Verfahrensbeteiligten. Offenlegung von Interessenkonflikten vor Übernahme eines Gutachtenauftrags.
- Erstellung von Gutachten ausschließlich auf Grundlage eigener, nachvollziehbar dokumentierter Untersuchungen und anerkannter Verfahren. Kein Stützen auf ungeprüfte Fremdbefunde.
- Kenntlichmachung von Annahmen, Unsicherheiten und Grenzen der angewandten Untersuchungsmethoden im Gutachten.
Kommen Zertifikatsinhaber*innen den Überwachungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Frist zur Nachreichung nicht nach, kann dies zur Aussetzung oder zum Entzug der Zertifizierung führen. Die allgemeinen Rechte und Pflichten stehen unter Rechte und Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen.
Zertifizierungsablauf
Antragstellung
Antragsformular mit Qualifikationsnachweisen und Unterlagen zur Berufserfahrung bei der Zertifizierungsstelle einreichen, spätestens 8 Wochen vor dem Abgabetermin der Gutachten (Teil 2).
Zulassung
Die Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und teilt die Entscheidung mit.
Prüfung
Schriftliche Prüfung (Teil 1a und 1b), zwei Sachverständigengutachten als Hausarbeit (Teil 2) und Kolloquium zur Verteidigung beider Gutachten (Teil 3).
Entscheidung
Zertifikatserteilung; mit gesonderter Einwilligung Eintrag in das Zertifikatsregister der Attestura. Die Gültigkeit eines Zertifikats kann jederzeit über verify@attestura.de bestätigt werden.
Überwachung und Re-Zertifizierung
Jährliche Dokumentenprüfung der eingereichten Nachweise in den ersten beiden Jahren der Gültigkeitsdauer. Zur Re-Zertifizierung mindestens 24 Unterrichtseinheiten fachbezogene Fortbildung, davon mindestens 8 zu Untersuchungsmethoden oder Wertermittlung, sowie mindestens 2 dokumentierte Sachverständigengutachten aus dem Gültigkeitszeitraum.
Dokumente zum Zertifizierungsprogramm
Maßgeblich ist jeweils die hier veröffentlichte Version.
- Antragsformular auf Zulassung zur Zertifizierungsprüfung Baumstatik, Baumpflege und Baumwertermittlungin Erarbeitung