Personenzertifizierung
Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung
Das Zertifizierungsprogramm ist an Fachkräfte gerichtet, die Bauvorhaben umweltfachlich begleiten. Grundlage ist DIN EN ISO/IEC 17024:2026. Zulassung, Prüfungsinhalte und Preise dieses Zertifizierungsprogramms sind auf dieser Seite dokumentiert.
Grundlage: Zertifizierungsprogramm Teil B · Dokument-Nr. ATT-ZP-UBB-B-001 · Version 3.3 · Stand 06.10.2026
Rahmendaten des Zertifizierungsprogramms
| Normbezug | DIN EN ISO/IEC 17024:2026 |
|---|---|
| Zielgruppe | Schwerpunktmäßig, jedoch nicht ausschließlich Landschaftsarchitekt*innen, Planungsbüros sowie ökologische Gutachter*innen und Berater*innen |
| Prüfungsform | Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice) |
| Prüfungsdauer | Teil 1: 60 Minuten. Für Zusatzqualifikation bzw. Zusatzzertifizierung BaumBB zusätzlich Teil 2: 60 Minuten. |
| Gültigkeitsdauer | 3 Jahre ab Datum der Erstzertifizierung |
| Re-Zertifizierungsfrist | Antrag auf Re-Zertifizierung spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats; danach ist eine vollständige Erstzertifizierung erforderlich. Bis zu einer erfolgten Re-Zertifizierung ist die Gültigkeit der Zertifizierung ausgesetzt. |
| Preise | siehe aktuell gültige Preisübersicht |
Kompetenzanforderungen
Die Zertifizierungsprüfung umfasst die folgenden Kompetenzbereiche nach Teil B des Zertifizierungsprogramms. Die Bereiche A bis E werden in Prüfungsteil 1 geprüft (Zertifizierung), die Bereiche F bis H in Prüfungsteil 2 (Zusatzqualifikation und Zusatzzertifizierung BaumBB).
Rechtliche Grundlagen
- Grundlagen des Natur- und Artenschutzes
- Vorgaben zum Abfall-, Boden- und Gewässerschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben
Umgang mit Schutzgütern
- Wechselwirkungen zwischen Bauvorhaben und geschützten Ressourcen während der Bauausführung
Kommunikation und Verhandlung
- Kommunikations- und Verhandlungstechniken im Zusammenspiel mit Bauleitung, Bauherrschaft und Behörden
Haftung und Entschädigung
- Grundlagen zu Haftungs- und Entschädigungsfragen im Rahmen der Umweltbaubegleitung
Baubegleitung
- Vorbereitung, Einweisung in und Überwachung von Baumaßnahmen einschließlich Monitoring
Baumschutzsysteme
- Kenntnis verschiedener Baumschutzsysteme und ihrer fachgerechten Anwendung auf der Baustelle (u. a. kommunale Baumschutzsatzungen, DIN 18920, ZTV-Baumpflege)
Schadenserfassung und Dokumentation
- Erfassung und Dokumentation von Schäden an Bäumen im Bauumfeld
Aktuelle Fachgrundlagen
- Inhalte des FLL-Fachberichts „Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB)“ in der jeweils aktuellen Fassung
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie
- eine einschlägige Ausbildung oder ein Studium (Landschaftsarchitektur, Biologie, Umweltwissenschaften, Bauwesen, „Grüne Berufe“ usw.) oder
- mehrjährige Berufserfahrung im Bau-, Planungs- oder Umweltbereich.
Weiter sind Kenntnisse im Umweltschutz und Baurecht obligatorisch. Für die optionale Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“ und für die Zusatzzertifizierung BaumBB wird zusätzlich mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Baumpflege bzw. Baumkontrolle empfohlen.
Die Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Die Zulassung erfolgt auch bei Nachweis einer gleichwertigen, anderweitig erworbenen Qualifikation. Der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das Antragsformular sowie ggf. Arbeitszeugnisse oder gleichwertige Unterlagen zur Berufserfahrung.
Aufbau des Programms
Das Zertifizierungsprogramm besteht aus einem verpflichtenden Grundmodul, einer optionalen Zusatzqualifikation und einer Zusatzzertifizierung:
- Zertifizierung „Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung“ – das Grundmodul, Prüfungsteil 1.
- Optionale Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“ – kann zusätzlich zur Zertifizierung erworben werden und führt zur erweiterten Zertifikatsbezeichnung „Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung mit Zusatzqualifikation Baumschutzfachliche Baubegleitung“.
- Zusatzzertifizierung „Zertifizierte*r Sachverständige*r für Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB)“ – kann nur in Kombination mit der Zertifizierung erworben werden, richtet sich insbesondere an Personen mit einschlägiger praktischer Erfahrung in Baumpflege oder Baumkontrolle und führt zu einem eigenen Zusatzzertifikat.
Zusatzqualifikation und Zusatzzertifizierung werden über Prüfungsteil 2 erworben – gemeinsam mit der Zertifizierung oder nachträglich während der Gültigkeitsdauer eines bestehenden Zertifikats. Ein neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich; nach erfolgreichem Abschluss wird ein Nachtrag zum bestehenden Zertifikat ausgestellt, bei der Zusatzzertifizierung zusätzlich das Zusatzzertifikat. Für nachträglich erworbene Zusätze gilt der Ablauftermin des bestehenden Zertifikats.
Prüfungsaufbau
| Prüfungsteil | Modul | Form | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Teil 1 | Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung | Schriftlich (Multiple-Choice) | Rechtliche Grundlagen des Natur- und Artenschutzes sowie des Boden-, Gewässer- und Abfallschutzes; Umgang mit geschützten Ressourcen, Kommunikation mit Bauleitung/Behörden sowie Vorbereitung und Überwachung von Baumaßnahmen | 60 Minuten |
| Teil 2 | Zusatzqualifikation Baumschutzfachliche Baubegleitung; Zusatzzertifizierung BaumBB | Schriftlich (Multiple-Choice) | Baumschutzsysteme, Schadenserfassung und -dokumentation; rechtliche und normative Grundlagen des Baumschutzes bei Bauvorhaben (u. a. kommunale Baumschutzsatzungen, DIN 18920, ZTV-Baumpflege) | 60 Minuten |
Es gilt eine Bestehensgrenze von mindestens 70 % je Prüfungsteil. Wird eine Online-beaufsichtigte Prüfung angeboten, können schriftliche Prüfungsteile online durchgeführt werden; praktische Prüfungsteile, insbesondere Begehungen vor Ort, finden ausschließlich in Präsenz statt. Die Bewertung von Teil 1 und Teil 2 erfolgt schematisch (Punktevergabe je Antwort). Das Zertifizierungsgremium trifft auf dieser Grundlage die Zertifizierungsentscheidung für die Zertifizierung und die optionale Zusatzqualifikation, unabhängig von der Prüfung und Ausbildung des Kandidierenden. Für die Zusatzzertifizierung entscheidet das Zertifizierungsgremium entsprechend auf Grundlage der Ergebnisse aus Teil 2.
Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist innerhalb der Frist nach § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung möglich. Für die Wiederholungsprüfung fällt derselbe Preis an wie für den Erstversuch des jeweiligen Prüfungsteils. Eine kostenfreie oder ermäßigte Wiederholung ist nicht vorgesehen.
Werden bei der Re-Zertifizierung die Fortbildungsnachweise für die Zusatzqualifikation nicht erbracht, entfällt bei der Verlängerung ausschließlich die Bezeichnung Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“; die Re-Zertifizierung der Umweltbaubegleitung bleibt davon unberührt. Dasselbe gilt für das Zusatzzertifikat BaumBB. Sowohl die weitere Gültigkeit der Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“ als auch das Zusatzzertifikat „Zertifizierter Sachverständiger für Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB)“ entfallen bei fehlender Re-Zertifizierung des „Zertifizierten Sachverständigen für Umweltbaubegleitung“.
Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen
Ergänzend zum allgemeinen Verhaltenskodex gelten für Zertifikatsinhaber*innen dieses Programms folgende fachspezifische Sorgfaltspflichten:
- Unverzügliche, wahrheitsgemäße Dokumentation und Meldung festgestellter Verstöße gegen natur- bzw. baumschutzrechtliche Auflagen gegenüber Bauleitung, Bauherrschaft und – soweit geboten – den zuständigen Behörden.
- Offenlegung von Interessenkonflikten bei gleichzeitiger Tätigkeit für Bauherrschaft, planende Büros und Genehmigungsbehörden im selben Vorhaben.
- Führung nachvollziehbarer Dokumentation der Baubegleitung und Schadenserfassung, sofern die optionale Zusatzqualifikation zertifiziert ist.
Die allgemeinen Rechte und Pflichten stehen unter Rechte und Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen.
Zertifizierungsablauf
Antragstellung
Antragsformular mit Nachweisen zu Ausbildung oder Berufserfahrung bei der Zertifizierungsstelle einreichen, spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Zulassung
Die Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und teilt die Entscheidung mit.
Prüfung
Schriftliche Prüfung (Teil 1). Für Zusatzqualifikation oder Zusatzzertifizierung BaumBB zusätzlich Teil 2, auch nachträglich während der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung.
Entscheidung
Zertifikatserteilung; mit gesonderter Einwilligung Eintrag in das Zertifikatsregister der Attestura. Die Gültigkeit eines Zertifikats kann jederzeit über verify@attestura.de bestätigt werden.
Re-Zertifizierung
Nachweis von mindestens 16 Unterrichtseinheiten fachbezogener Fortbildung innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer. Mit Zusatzqualifikation oder Zusatzzertifizierung BaumBB zusätzlich mindestens 16 Unterrichtseinheiten fachspezifische Fortbildung Baumschutz.
Dokumente zum Zertifizierungsprogramm
Maßgeblich ist jeweils die hier veröffentlichte Version.
- Antragsformular auf Zulassung zur Zertifizierungsprüfung Umweltbaubegleitungin Erarbeitung