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ATTESTURA

Personenzertifizierung

Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung

Das Zertifizierungsprogramm ist an Fachkräfte gerichtet, die Bauvorhaben umweltfachlich begleiten. Grundlage ist DIN EN ISO/IEC 17024:2026. Zulassung, Prüfungsinhalte und Preise dieses Zertifizierungsprogramms sind auf dieser Seite dokumentiert.

Grundlage: Zertifizierungsprogramm Teil B · Dokument-Nr. ATT-ZP-UBB-B-001 · Version 3.3 · Stand 06.10.2026

Rahmendaten des Zertifizierungsprogramms

Rahmendaten des Zertifizierungsprogramms
NormbezugDIN EN ISO/IEC 17024:2026
ZielgruppeSchwerpunktmäßig, jedoch nicht ausschließlich Landschaftsarchitekt*innen, Planungsbüros sowie ökologische Gutachter*innen und Berater*innen
PrüfungsformSchriftliche Prüfung (Multiple-Choice)
PrüfungsdauerTeil 1: 60 Minuten. Für Zusatzqualifikation bzw. Zusatzzertifizierung BaumBB zusätzlich Teil 2: 60 Minuten.
Gültigkeitsdauer3 Jahre ab Datum der Erstzertifizierung
Re-ZertifizierungsfristAntrag auf Re-Zertifizierung spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats; danach ist eine vollständige Erstzertifizierung erforderlich. Bis zu einer erfolgten Re-Zertifizierung ist die Gültigkeit der Zertifizierung ausgesetzt.
Preisesiehe aktuell gültige Preisübersicht

Kompetenzanforderungen

Die Zertifizierungsprüfung umfasst die folgenden Kompetenzbereiche nach Teil B des Zertifizierungsprogramms. Die Bereiche A bis E werden in Prüfungsteil 1 geprüft (Zertifizierung), die Bereiche F bis H in Prüfungsteil 2 (Zusatzqualifikation und Zusatzzertifizierung BaumBB).

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlagen des Natur- und Artenschutzes
  • Vorgaben zum Abfall-, Boden- und Gewässerschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben

Umgang mit Schutzgütern

  • Wechselwirkungen zwischen Bauvorhaben und geschützten Ressourcen während der Bauausführung

Kommunikation und Verhandlung

  • Kommunikations- und Verhandlungstechniken im Zusammenspiel mit Bauleitung, Bauherrschaft und Behörden

Haftung und Entschädigung

  • Grundlagen zu Haftungs- und Entschädigungsfragen im Rahmen der Umweltbaubegleitung

Baubegleitung

  • Vorbereitung, Einweisung in und Überwachung von Baumaßnahmen einschließlich Monitoring

Baumschutzsysteme

  • Kenntnis verschiedener Baumschutzsysteme und ihrer fachgerechten Anwendung auf der Baustelle (u. a. kommunale Baumschutzsatzungen, DIN 18920, ZTV-Baumpflege)

Schadenserfassung und Dokumentation

  • Erfassung und Dokumentation von Schäden an Bäumen im Bauumfeld

Aktuelle Fachgrundlagen

  • Inhalte des FLL-Fachberichts „Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB)“ in der jeweils aktuellen Fassung

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie

  • eine einschlägige Ausbildung oder ein Studium (Landschaftsarchitektur, Biologie, Umweltwissenschaften, Bauwesen, „Grüne Berufe“ usw.) oder
  • mehrjährige Berufserfahrung im Bau-, Planungs- oder Umweltbereich.

Weiter sind Kenntnisse im Umweltschutz und Baurecht obligatorisch. Für die optionale Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“ und für die Zusatzzertifizierung BaumBB wird zusätzlich mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Baumpflege bzw. Baumkontrolle empfohlen.

Die Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Die Zulassung erfolgt auch bei Nachweis einer gleichwertigen, anderweitig erworbenen Qualifikation. Der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das Antragsformular sowie ggf. Arbeitszeugnisse oder gleichwertige Unterlagen zur Berufserfahrung.

Aufbau des Programms

Das Zertifizierungsprogramm besteht aus einem verpflichtenden Grundmodul, einer optionalen Zusatzqualifikation und einer Zusatzzertifizierung:

  • Zertifizierung „Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung“ – das Grundmodul, Prüfungsteil 1.
  • Optionale Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“ – kann zusätzlich zur Zertifizierung erworben werden und führt zur erweiterten Zertifikatsbezeichnung „Zertifizierte*r Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung mit Zusatzqualifikation Baumschutzfachliche Baubegleitung“.
  • Zusatzzertifizierung „Zertifizierte*r Sachverständige*r für Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB)“ – kann nur in Kombination mit der Zertifizierung erworben werden, richtet sich insbesondere an Personen mit einschlägiger praktischer Erfahrung in Baumpflege oder Baumkontrolle und führt zu einem eigenen Zusatzzertifikat.

Zusatzqualifikation und Zusatzzertifizierung werden über Prüfungsteil 2 erworben – gemeinsam mit der Zertifizierung oder nachträglich während der Gültigkeitsdauer eines bestehenden Zertifikats. Ein neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich; nach erfolgreichem Abschluss wird ein Nachtrag zum bestehenden Zertifikat ausgestellt, bei der Zusatzzertifizierung zusätzlich das Zusatzzertifikat. Für nachträglich erworbene Zusätze gilt der Ablauftermin des bestehenden Zertifikats.

Prüfungsaufbau

Prüfungsaufbau: Prüfungsteile mit Form, Inhalt und Dauer
PrüfungsteilModulFormInhaltDauer
Teil 1Zertifizierte*r Sachverständige*r für UmweltbaubegleitungSchriftlich (Multiple-Choice)Rechtliche Grundlagen des Natur- und Artenschutzes sowie des Boden-, Gewässer- und Abfallschutzes; Umgang mit geschützten Ressourcen, Kommunikation mit Bauleitung/Behörden sowie Vorbereitung und Überwachung von Baumaßnahmen60 Minuten
Teil 2Zusatzqualifikation Baumschutzfachliche Baubegleitung; Zusatzzertifizierung BaumBBSchriftlich (Multiple-Choice)Baumschutzsysteme, Schadenserfassung und -dokumentation; rechtliche und normative Grundlagen des Baumschutzes bei Bauvorhaben (u. a. kommunale Baumschutzsatzungen, DIN 18920, ZTV-Baumpflege)60 Minuten

Es gilt eine Bestehensgrenze von mindestens 70 % je Prüfungsteil. Wird eine Online-beaufsichtigte Prüfung angeboten, können schriftliche Prüfungsteile online durchgeführt werden; praktische Prüfungsteile, insbesondere Begehungen vor Ort, finden ausschließlich in Präsenz statt. Die Bewertung von Teil 1 und Teil 2 erfolgt schematisch (Punktevergabe je Antwort). Das Zertifizierungsgremium trifft auf dieser Grundlage die Zertifizierungsentscheidung für die Zertifizierung und die optionale Zusatzqualifikation, unabhängig von der Prüfung und Ausbildung des Kandidierenden. Für die Zusatzzertifizierung entscheidet das Zertifizierungsgremium entsprechend auf Grundlage der Ergebnisse aus Teil 2.

Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist innerhalb der Frist nach § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung möglich. Für die Wiederholungsprüfung fällt derselbe Preis an wie für den Erstversuch des jeweiligen Prüfungsteils. Eine kostenfreie oder ermäßigte Wiederholung ist nicht vorgesehen.

Werden bei der Re-Zertifizierung die Fortbildungsnachweise für die Zusatzqualifikation nicht erbracht, entfällt bei der Verlängerung ausschließlich die Bezeichnung Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“; die Re-Zertifizierung der Umweltbaubegleitung bleibt davon unberührt. Dasselbe gilt für das Zusatzzertifikat BaumBB. Sowohl die weitere Gültigkeit der Zusatzqualifikation „Baumschutzfachliche Baubegleitung“ als auch das Zusatzzertifikat „Zertifizierter Sachverständiger für Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB)“ entfallen bei fehlender Re-Zertifizierung des „Zertifizierten Sachverständigen für Umweltbaubegleitung“.

Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen

Ergänzend zum allgemeinen Verhaltenskodex gelten für Zertifikatsinhaber*innen dieses Programms folgende fachspezifische Sorgfaltspflichten:

  • Unverzügliche, wahrheitsgemäße Dokumentation und Meldung festgestellter Verstöße gegen natur- bzw. baumschutzrechtliche Auflagen gegenüber Bauleitung, Bauherrschaft und – soweit geboten – den zuständigen Behörden.
  • Offenlegung von Interessenkonflikten bei gleichzeitiger Tätigkeit für Bauherrschaft, planende Büros und Genehmigungsbehörden im selben Vorhaben.
  • Führung nachvollziehbarer Dokumentation der Baubegleitung und Schadenserfassung, sofern die optionale Zusatzqualifikation zertifiziert ist.

Die allgemeinen Rechte und Pflichten stehen unter Rechte und Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen.

Zertifizierungsablauf

  1. Antragstellung

    Antragsformular mit Nachweisen zu Ausbildung oder Berufserfahrung bei der Zertifizierungsstelle einreichen, spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin.

  2. Zulassung

    Die Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und teilt die Entscheidung mit.

  3. Prüfung

    Schriftliche Prüfung (Teil 1). Für Zusatzqualifikation oder Zusatzzertifizierung BaumBB zusätzlich Teil 2, auch nachträglich während der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung Sachverständige*r für Umweltbaubegleitung.

  4. Entscheidung

    Zertifikatserteilung; mit gesonderter Einwilligung Eintrag in das Zertifikatsregister der Attestura. Die Gültigkeit eines Zertifikats kann jederzeit über verify@attestura.de bestätigt werden.

  5. Re-Zertifizierung

    Nachweis von mindestens 16 Unterrichtseinheiten fachbezogener Fortbildung innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer. Mit Zusatzqualifikation oder Zusatzzertifizierung BaumBB zusätzlich mindestens 16 Unterrichtseinheiten fachspezifische Fortbildung Baumschutz.

Dokumente zum Zertifizierungsprogramm

Maßgeblich ist jeweils die hier veröffentlichte Version.

  • Antragsformular auf Zulassung zur Zertifizierungsprüfung Umweltbaubegleitungin Erarbeitung

Beschwerde und Einspruch

Gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle kann Einspruch eingelegt werden. Näheres ist im Beschwerde- und Einspruchsverfahren geregelt. Anfragen dazu an beschwerde@attestura.de.