Personenzertifizierung
Zertifizierte*r Sachkundige*r für Baum-Habitatstrukturen
Das Zertifizierungsprogramm ist an Fachkräfte gerichtet, die natur-, landschafts- und artenschutzrechtliche Aspekte bei baumpflegerischen Maßnahmen hinterfragen, um die weitere Vorgehensweise zu definieren. Grundlage ist DIN EN ISO/IEC 17024:2026. Zulassung, Prüfungsinhalte und Preise dieses Zertifizierungsprogramms sind auf dieser Seite dokumentiert.
Grundlage: Zertifizierungsprogramm Teil B · Dokument-Nr. ATT-ZP-SBH-B-001 · Version 1.3 · Stand 06.10.2026
Rahmendaten des Zertifizierungsprogramms
| Normbezug | DIN EN ISO/IEC 17024:2026 |
|---|---|
| Zielgruppe | Baumkontrolleur*innen, Bauhof- und Gartenamtsleiter*innen, Untere Naturschutzbehörden, European Tree Worker und European Tree Technicians, Fachagrarwirt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Sachverständige der Baumpflege, Umweltbaubegleiter*innen und Baumschutzfachliche Baubegleiter*innen |
| Prüfungsform | Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice) sowie praktische Einzelprüfung mit Begutachtung vor Ort und Prüfungsgespräch |
| Prüfungsdauer | Schriftlich 60 Minuten, Begutachtung und Prüfungsgespräch je 15 Minuten am selben Prüfungstag |
| Gültigkeitsdauer | 3 Jahre ab Datum der Erstzertifizierung |
| Re-Zertifizierungsfrist | Antrag auf Re-Zertifizierung spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats; danach ist eine vollständige Erstzertifizierung erforderlich. Bis zu einer erfolgten Re-Zertifizierung ist die Gültigkeit der Zertifizierung ausgesetzt. |
| Preise | siehe aktuell gültige Preisübersicht |
Verwandte Zertifizierungsprogramme: Baumstatik, Baumpflege und Baumwertermittlung · Umweltbaubegleitung und Baumschutzfachliche Baubegleitung
Kompetenzanforderungen
Die Zertifizierungsprüfung umfasst die folgenden Kompetenzbereiche nach Teil B des Zertifizierungsprogramms. Die Bereiche A bis C und E werden in Prüfungsteil 1 (schriftlich) geprüft, die Bereiche B bis D in Prüfungsteil 2 (Begehung).
Rechtliche Grundlagen
- Zugriffsverbote und Ausnahmetatbestände nach § 44 BNatSchG
- Einschlägiges Landesnaturschutzrecht
- EU-Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)
- Einschlägige FLL-Regelwerke (u. a. Baumkontrollrichtlinie, ZTV-Baumpflege)
Baumbiologie und Systematik von Habitatstrukturen
- Entstehung und Erscheinungsformen von Baumhöhlen, Mulmkörpern, Rindentaschen, Totholz, Wasseransammlungen und Pilzfruchtkörpern
Artenkenntnis und Nachweismethodik
- Erkennen von Vorkommen und Spuren geschützter Arten (u. a. Fledermäuse, höhlenbrütende Vögel, holzbewohnende Käfer und Insekten, weitere Kleinsäuger und Amphibien)
- Anerkannte Erfassungsmethoden
Erfassung und Dokumentation
- Systematische Kartierung
- Fotodokumentation
- Erstellung nachvollziehbarer Berichte oder Kartierungsprotokolle
Naturschutzfachliche Bauüberwachung und naturverträgliche Baumpflege
- Maßnahmenplanung (z. B. Ersatzquartiere, zeitliche Bauablaufsteuerung, Schutzmaßnahmen)
- Abstimmung mit Baumpflege, Bauleitung und Behörden
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- ein Mindestalter von 18 Jahren sowie
- mindestens ein Jahr dokumentierte, einschlägige praktische Tätigkeit in der Baumkontrolle, Baumpflege oder einer vergleichbaren naturschutzfachlichen Praxis, nachzuweisen z. B. durch Arbeitszeugnis, Gewerbeanmeldung oder Arbeitgebendenbestätigung.
Die Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung; die Zulassung erfolgt auch bei Nachweis einer gleichwertigen, anderweitig erworbenen Qualifikation. Der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das Antragsformular sowie ggf. Arbeitszeugnisse oder gleichwertige Unterlagen.
Prüfungsaufbau
| Prüfungsteil | Form | Inhalt | Dauer | Bereiche |
|---|---|---|---|---|
| Teil 1 | Schriftlich (Multiple-Choice) | Rechtliche Grundlagen, Systematik der Habitatstrukturen, Artenkenntnis | 60 Minuten | A–C, E |
| Teil 2 | Praktische Einzelprüfung / Begehung | Begutachtung von mindestens fünf Bestandsbäumen (vor Ort), mündliche Erläuterung gegenüber zwei Prüfer*innen | 30 Minuten: 15 Minuten Begutachtung, 15 Minuten Prüfungsgespräch | B–D |
Es gilt eine Bestehensgrenze von mindestens 70 % je Prüfungsteil. Wird eine Online-beaufsichtigte Prüfung angeboten, können schriftliche Prüfungsteile online durchgeführt werden; praktische Prüfungsteile, insbesondere Begehungen vor Ort, finden ausschließlich in Präsenz statt. Eine grobe Verkennung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG in Teil 2 gilt unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl als K.-o.-Kriterium und führt zum Nichtbestehen des betreffenden Prüfungsteils.
Die Bewertung von Teil 1 erfolgt schematisch (Punktevergabe je Antwort). Teil 2 wird durch mindestens zwei fachkundige Prüfer*innen anhand eines dokumentierten Bewertungsrasters beurteilt. Das Zertifizierungsgremium trifft auf dieser Grundlage die Zertifizierungsentscheidung, unabhängig von der Prüfung und Ausbildung des Kandidierenden.
Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist innerhalb der Frist nach § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung möglich. Für die Wiederholungsprüfung fällt derselbe Preis an wie für den Erstversuch.
Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen
Ergänzend zum allgemeinen Verhaltenskodex gelten für Zertifikatsinhaber*innen dieses Programms folgende fachspezifische Sorgfaltspflichten:
- Vertraulicher Umgang mit Fundorten besonders schutzbedürftiger Arten (z. B. Fledermausquartiere): Weitergabe von Standortdaten ausschließlich an zuständige Behörden, Bauleitung/Bauherrschaft und, soweit erforderlich, die Auftraggebendenschaft, um Störung oder Entnahme durch Dritte zu vermeiden.
- Unverzügliche, wahrheitsgemäße Dokumentation und Meldung festgestellter Verstöße gegen natur- bzw. baumschutzrechtliche Auflagen gegenüber Bauleitung, Bauherrschaft und – soweit geboten – den zuständigen Behörden.
- Offenlegung von Interessenkonflikten bei gleichzeitiger Tätigkeit für Bauherrschaft, Genehmigungsbehörden und Baumpflegeunternehmen im selben Vorhaben.
- Führung nachvollziehbarer Kartierungs- und Begehungsprotokolle für jede zertifizierungsrelevante Tätigkeit.
Die allgemeinen Rechte und Pflichten stehen unter Rechte und Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen.
Zertifizierungsablauf
Antragstellung
Antragsformular mit Nachweisen zur Berufspraxis bei der Zertifizierungsstelle einreichen, spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Zulassung
Die Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und teilt die Entscheidung mit.
Prüfung
Schriftliche Prüfung sowie Begutachtung von mindestens fünf Bestandsbäumen vor Ort mit Prüfungsgespräch.
Entscheidung
Zertifikatserteilung; mit gesonderter Einwilligung Eintrag in das Zertifikatsregister der Attestura. Die Gültigkeit eines Zertifikats kann jederzeit über verify@attestura.de bestätigt werden.
Re-Zertifizierung
Nachweis von mindestens 16 Unterrichtseinheiten fachbezogener Fortbildung innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer, z. B. über einen Re-Zertifizierungs- oder Auffrischungs-Lehrgang.
Dokumente zum Zertifizierungsprogramm
Maßgeblich ist jeweils die hier veröffentlichte Version.
- Antragsformular auf Zulassung zur Zertifizierungsprüfung Baum-Habitatstrukturenin Erarbeitung