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ATTESTURA

Personenzertifizierung

Zertifizierte*r Sachkundige*r für Baum-Habitatstrukturen

Das Zertifizierungsprogramm ist an Fachkräfte gerichtet, die natur-, landschafts- und artenschutzrechtliche Aspekte bei baumpflegerischen Maßnahmen hinterfragen, um die weitere Vorgehensweise zu definieren. Grundlage ist DIN EN ISO/IEC 17024:2026. Zulassung, Prüfungsinhalte und Preise dieses Zertifizierungsprogramms sind auf dieser Seite dokumentiert.

Grundlage: Zertifizierungsprogramm Teil B · Dokument-Nr. ATT-ZP-SBH-B-001 · Version 1.3 · Stand 06.10.2026

Rahmendaten des Zertifizierungsprogramms

Rahmendaten des Zertifizierungsprogramms
NormbezugDIN EN ISO/IEC 17024:2026
ZielgruppeBaumkontrolleur*innen, Bauhof- und Gartenamtsleiter*innen, Untere Naturschutzbehörden, European Tree Worker und European Tree Technicians, Fachagrarwirt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Sachverständige der Baumpflege, Umweltbaubegleiter*innen und Baumschutzfachliche Baubegleiter*innen
PrüfungsformSchriftliche Prüfung (Multiple-Choice) sowie praktische Einzelprüfung mit Begutachtung vor Ort und Prüfungsgespräch
PrüfungsdauerSchriftlich 60 Minuten, Begutachtung und Prüfungsgespräch je 15 Minuten am selben Prüfungstag
Gültigkeitsdauer3 Jahre ab Datum der Erstzertifizierung
Re-ZertifizierungsfristAntrag auf Re-Zertifizierung spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats; danach ist eine vollständige Erstzertifizierung erforderlich. Bis zu einer erfolgten Re-Zertifizierung ist die Gültigkeit der Zertifizierung ausgesetzt.
Preisesiehe aktuell gültige Preisübersicht

Verwandte Zertifizierungsprogramme: Baumstatik, Baumpflege und Baumwertermittlung · Umweltbaubegleitung und Baumschutzfachliche Baubegleitung

Kompetenzanforderungen

Die Zertifizierungsprüfung umfasst die folgenden Kompetenzbereiche nach Teil B des Zertifizierungsprogramms. Die Bereiche A bis C und E werden in Prüfungsteil 1 (schriftlich) geprüft, die Bereiche B bis D in Prüfungsteil 2 (Begehung).

Rechtliche Grundlagen

  • Zugriffsverbote und Ausnahmetatbestände nach § 44 BNatSchG
  • Einschlägiges Landesnaturschutzrecht
  • EU-Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)
  • Einschlägige FLL-Regelwerke (u. a. Baumkontrollrichtlinie, ZTV-Baumpflege)

Baumbiologie und Systematik von Habitatstrukturen

  • Entstehung und Erscheinungsformen von Baumhöhlen, Mulmkörpern, Rindentaschen, Totholz, Wasseransammlungen und Pilzfruchtkörpern

Artenkenntnis und Nachweismethodik

  • Erkennen von Vorkommen und Spuren geschützter Arten (u. a. Fledermäuse, höhlenbrütende Vögel, holzbewohnende Käfer und Insekten, weitere Kleinsäuger und Amphibien)
  • Anerkannte Erfassungsmethoden

Erfassung und Dokumentation

  • Systematische Kartierung
  • Fotodokumentation
  • Erstellung nachvollziehbarer Berichte oder Kartierungsprotokolle

Naturschutzfachliche Bauüberwachung und naturverträgliche Baumpflege

  • Maßnahmenplanung (z. B. Ersatzquartiere, zeitliche Bauablaufsteuerung, Schutzmaßnahmen)
  • Abstimmung mit Baumpflege, Bauleitung und Behörden

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • ein Mindestalter von 18 Jahren sowie
  • mindestens ein Jahr dokumentierte, einschlägige praktische Tätigkeit in der Baumkontrolle, Baumpflege oder einer vergleichbaren naturschutzfachlichen Praxis, nachzuweisen z. B. durch Arbeitszeugnis, Gewerbeanmeldung oder Arbeitgebendenbestätigung.

Die Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung; die Zulassung erfolgt auch bei Nachweis einer gleichwertigen, anderweitig erworbenen Qualifikation. Der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das Antragsformular sowie ggf. Arbeitszeugnisse oder gleichwertige Unterlagen.

Prüfungsaufbau

Prüfungsaufbau: Prüfungsteile mit Form, Inhalt und Dauer
PrüfungsteilFormInhaltDauerBereiche
Teil 1Schriftlich (Multiple-Choice)Rechtliche Grundlagen, Systematik der Habitatstrukturen, Artenkenntnis60 MinutenA–C, E
Teil 2Praktische Einzelprüfung / BegehungBegutachtung von mindestens fünf Bestandsbäumen (vor Ort), mündliche Erläuterung gegenüber zwei Prüfer*innen30 Minuten: 15 Minuten Begutachtung, 15 Minuten PrüfungsgesprächB–D

Es gilt eine Bestehensgrenze von mindestens 70 % je Prüfungsteil. Wird eine Online-beaufsichtigte Prüfung angeboten, können schriftliche Prüfungsteile online durchgeführt werden; praktische Prüfungsteile, insbesondere Begehungen vor Ort, finden ausschließlich in Präsenz statt. Eine grobe Verkennung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG in Teil 2 gilt unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl als K.-o.-Kriterium und führt zum Nichtbestehen des betreffenden Prüfungsteils.

Die Bewertung von Teil 1 erfolgt schematisch (Punktevergabe je Antwort). Teil 2 wird durch mindestens zwei fachkundige Prüfer*innen anhand eines dokumentierten Bewertungsrasters beurteilt. Das Zertifizierungsgremium trifft auf dieser Grundlage die Zertifizierungsentscheidung, unabhängig von der Prüfung und Ausbildung des Kandidierenden.

Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist innerhalb der Frist nach § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung möglich. Für die Wiederholungsprüfung fällt derselbe Preis an wie für den Erstversuch.

Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen

Ergänzend zum allgemeinen Verhaltenskodex gelten für Zertifikatsinhaber*innen dieses Programms folgende fachspezifische Sorgfaltspflichten:

  • Vertraulicher Umgang mit Fundorten besonders schutzbedürftiger Arten (z. B. Fledermausquartiere): Weitergabe von Standortdaten ausschließlich an zuständige Behörden, Bauleitung/Bauherrschaft und, soweit erforderlich, die Auftraggebendenschaft, um Störung oder Entnahme durch Dritte zu vermeiden.
  • Unverzügliche, wahrheitsgemäße Dokumentation und Meldung festgestellter Verstöße gegen natur- bzw. baumschutzrechtliche Auflagen gegenüber Bauleitung, Bauherrschaft und – soweit geboten – den zuständigen Behörden.
  • Offenlegung von Interessenkonflikten bei gleichzeitiger Tätigkeit für Bauherrschaft, Genehmigungsbehörden und Baumpflegeunternehmen im selben Vorhaben.
  • Führung nachvollziehbarer Kartierungs- und Begehungsprotokolle für jede zertifizierungsrelevante Tätigkeit.

Die allgemeinen Rechte und Pflichten stehen unter Rechte und Pflichten der Zertifikatsinhaber*innen.

Zertifizierungsablauf

  1. Antragstellung

    Antragsformular mit Nachweisen zur Berufspraxis bei der Zertifizierungsstelle einreichen, spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin.

  2. Zulassung

    Die Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und teilt die Entscheidung mit.

  3. Prüfung

    Schriftliche Prüfung sowie Begutachtung von mindestens fünf Bestandsbäumen vor Ort mit Prüfungsgespräch.

  4. Entscheidung

    Zertifikatserteilung; mit gesonderter Einwilligung Eintrag in das Zertifikatsregister der Attestura. Die Gültigkeit eines Zertifikats kann jederzeit über verify@attestura.de bestätigt werden.

  5. Re-Zertifizierung

    Nachweis von mindestens 16 Unterrichtseinheiten fachbezogener Fortbildung innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer, z. B. über einen Re-Zertifizierungs- oder Auffrischungs-Lehrgang.

Dokumente zum Zertifizierungsprogramm

Maßgeblich ist jeweils die hier veröffentlichte Version.

  • Antragsformular auf Zulassung zur Zertifizierungsprüfung Baum-Habitatstrukturenin Erarbeitung

Beschwerde und Einspruch

Gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle kann Einspruch eingelegt werden. Näheres ist im Beschwerde- und Einspruchsverfahren geregelt. Anfragen dazu an beschwerde@attestura.de.